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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Nutzungsbedingungen

WrapPlaner – Software as a Service · Version 1.0 · Stand: 31.07.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der Software „WrapPlaner“ (nachfolgend „Software“) ist Smart InfoDisplay e.U., Mellergasse 2a/323, 1230 Wien, Österreich (nachfolgend „Anbieter“), Details siehe Impressum. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (B2B). Eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.

2. Leistungsgegenstand (SaaS)

Die Software ist eine cloudbasierte Planungslösung für Folier- und Beschriftungsbetriebe (Boxen-Belegung, Auftrags- und Terminverwaltung, Folien-Lager, Foto-Protokolle, Online-Buchung). Der Kunde erhält für die Vertragsdauer einen nicht ausschließlichen Zugriff über den Webbrowser. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter; Funktionsumfang und Oberfläche können sich im Zuge dessen ändern.

3. Testzeitraum

Neukunden können die Software 14 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Der Testzeitraum endet automatisch; es entsteht keine automatische Zahlungspflicht und keine automatische Verlängerung. Zur Fortsetzung der Nutzung ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements erforderlich.

4. Preise

Preisänderungen werden mindestens 2 Monate im Voraus per E-Mail angekündigt und gelten nicht rückwirkend für bereits bezahlte Zeiträume.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt derzeit per Vorkasse auf Rechnung (Banküberweisung). Die Rechnung wird vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums gestellt; die Freischaltung bzw. Weiternutzung erfolgt nach Zahlungseingang. Es findet keine automatische Abbuchung statt. Der Anbieter behält sich vor, weitere Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) anzubieten.

6. Laufzeit und Kündigung

Das Monatsabo ist jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar, das Jahresabo zum Ende des laufenden Bezugsjahres. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Bereits bezahlte Zeiträume werden nicht rückerstattet, außer der Anbieter stellt den Dienst ein.

7. Nutzungsrechte und Verbote

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur Nutzung der Software für eigene betriebliche Zwecke. Untersagt sind insbesondere:

Die Software, ihr Design, ihre Texte und ihre Datenbankstruktur sind urheberrechtlich geschützt. © 2026 Smart InfoDisplay e.U. Alle Rechte vorbehalten.

8. Daten des Kunden

Alle vom Kunden eingegebenen Daten (Aufträge, Endkunden, Fahrzeuge, Fotos, Lager) bleiben Eigentum des Kunden. Auf Wunsch stellt der Anbieter bei Vertragsende einen Export in einem gängigen Format bereit. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Endkunden des Kunden wird auf Anfrage ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) abgeschlossen; siehe auch Datenschutzerklärung.

9. Verfügbarkeit und Support

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, übernimmt jedoch – insbesondere während der Einführungsphase – keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt. Support erfolgt per E-Mail an office@smartinfodisplay.at zu üblichen Geschäftszeiten.

10. Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverlust gehaftet, der durch zumutbare eigene Sicherungen (Export) vermeidbar gewesen wäre. Die Software unterstützt die betriebliche Planung, ersetzt aber nicht die eigene Kontrolle des Kunden (z. B. Termin- und Materialentscheidungen).

11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung.